Sollte es im Bereich der Stadt Landshut zu Großschadensereignissen bzw. Katastrophen kommen, wird nach Art. 6 bzw. nach Art. 15 BayKSG ein Örtlicher Einsatzleiter bestellt. Er ist weisungsbefugt gegenüber allen eingesetzten Kräften (mit Ausnahme der Polizei).
In Landshut sind im Bereich Feuerwehr insgesamt 4 Personen namentlich benannt. An der Spitze steht Stadtbrandrat Erich Gahr. Desweiteren sind benannt:
Herzer Thomas (SBI), Mayerhofer Florian (Mitglied Löschzug Stadt 1+2), und Weber Otto (Mitglied Löschzug Münchnerau)
UG-ÖEL:
Zur Unterstützung des ÖEL ist eine Unterstützungsgruppe (UG-ÖEL) eingerichtet.
Diese setzt sich aus mehreren Mitgliedern der einzelnen Löschzüge zusammen.
Die UG-ÖEL wird bei größeren Schadenslagen durch die ILS Landshut alarmiert (Einsatz von mind. 3 Löschzügen).
Diese besetzt dann einen ELW 1 (Florian Landshut 12/1) der in der Hauptfeuerwache stationiert ist.
Aufgaben der UG-ÖEL:
-Einrichten der ÖEL und Kennzeichnung
-Information der FüGK bzw. Ansprechpartners FüGK (Führungsgruppe Katastrophenschutz) über Standort, Erreichbarkeit und Verbindungen
-Herstellen, Aufrechterhalten und ggf. Betreiben der Kommunikation zu KatS-Behörde, den eingesetzten Kräften uns sonstigen beteiligten Dienststellen und Einrichtungen
-Unterstützung des ÖEL bei der Erkundung
-Unterstützung des ÖEL bei der Einsatzplanung
-Unterstützung des ÖEL bei der Koordination und Überwachung aller im Katastrophengebiet eingesetzten Kräfte
-Führen der Lagekarte
-Führen des Einsatztagebuches
-Führen von Übersichten, insbesondere Einsatzkräfteübersicht
Ausstattung der UG-ÖEL (Florian Landshut 12/1 bzw. Kater Landshut 12/1):